Informationen zu unseren gewässern


Die Gewässerordnung

Die Fischerei ist ganzjährig vom Ufer aus mit der Handangel gestattet. Watfischen ist während der Salmonidenschonzeiten verboten.
(gem. Fischereilicher Hegeplan Emmer 2017 – 2022)

Der Gebrauch anderer Fanggeräte sowie das

  • auslegen von Aalschnüren
  • Nutzung von Rollgewichten oder Wasserkugeln
  • das Hältern von Fischen ist verboten.

Die Nutzung von Booten ist untersagt. (Ausnahme: Schieder See, hier gelten gesonderte Regelungen)

Das Angeln von Brücken und im unmittelbaren Bereich von Flusseinmündungen ist verboten. Mindestens 50 m ober und unterhalb von Fischaufstiegshilfen ist das Angeln verboten sowie in der gesamten Emmerumflut und deren Mündungsbereich unterhalb der Staumauer in die Emmer. Durch Schilder ausgewiesene Naturschutzflächen sind nicht zu betreten. Das Befahren von Wiesen und Feldern sowie des Uferstreifens ist verboten. Zelten ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand und nach Absprache mit dem Grundbesitzer an einzelnen Tagen der Jugendgruppe gestattet. Im Emmerauenpark ist das Fischen auf der Parkseite in dem Bereich Sportplatz bis einschließlich Hundestrand untersagt. Die Ansitzangelei ist bis zu max. vier Stunden an einer Stelle zu begrenzen.

Das Führen eines persönlichen Gastes außerhalb der Gaststrecken unter Beachtung der Gewässerordnung ist aktiven Mitgliedern gestattet. Voraussetzung ist, dass der Gast über einen gültigen Tageserlaubnisschein verfügt. Diese Regelung trifft auch für den Kiessee in Grohnde zu, nicht aber für die Wörmke.

Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

  1. Das Aalangeln ist an der Emmer (Staumauer bis Hemsteder Brücke) 30 min vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang mit bis zu vier festliegenden Grundangeln erlaubt.
    Beim Aalangeln sind alle gesetzlich zugelassenen Köder gestattet.
  2. Die Spinn- und Fliegenfischerei ist an der Emmer und der Wörmke den aktiven Mitgliedern der GFN Lügde gestattet. Ausnahme ist das Teilstück Landesgrenze bis Tierparkbrücke hier ist am Tag die Angelei nur mit der künstlichen Fliege erlaubt. Das Spinnfischen auf Forelle ist nur mit Schonhaken gestattet. Die Spinnfischerei auf Hecht und Zander ist weiterhin mit einem Drillingshaken ab der Gr.4 gestattet.
    Fliegenfischen ist nur mit angedrücktem Widerhaken erlaubt. (Fischereilicher Hegeplan Emmer 2017 -2022)
  1. Mitglieder der Jugendgruppe dürfen nach bestandener Sportfischerprüfung und nach erlangen des 16. Lebensjahr selbstständig die Spinnfischerei und das Fliegenfischen an der Emmer ausüben. Die Ansitzangelei auf Aal sowie das Stippfischen ist in der Emmer und Grohnde nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes gestattet. Jugendliche, die die Sportfischerprüfung abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeines sind dürfen die Angelei am Schieder See ohne Aufsicht ausüben.
  1. Das Stipp- und Grundfischen, mit allen gesetzlich zugelassenen Ködern, ist am Tag in folgenden Gewässern/Teilbereichen mit bis zu zwei Ruten erlaubt.
  1. Anfüttern ist nicht erlaubt!

Emmer:

  • Von der Staumauer abwärts bis Festings Kolk“ (nur bis oberhalb der Insel!)
  • ehemaliger Pappelreihe bis einschließlich „Rote Ufer“
  • im Kehrspuhl.

Kiessee Grohnde:

  • Das Angeln ist am gesamten See zulässig in der Brutzeit soll auf eine

Begehung des linken Ufer (aus Sicht vom Hauteingang des Kraftwerks)

verzichtet werden.

  • Gefangene maßige Karpfen sind grundsätzlich zu entnehmen.

Schieder See:

hier gelten gesonderte Bestimmungen

Fangbegrenzung Emmer:

  • pro Tag drei Salmoniden
  • keine Entnahme von Äschen

Fangbegrenzung Grohnde:

  • 10 Hechte oder Zander pro Jahr
  1. Kontrollen:

Jedes Mitglied hat einen gültigen Bundesfischereischein sowie das Erlaubnis-

scheinheft, Hakenlöser, Messer, Messgerät und Unterfangkescher mitzu-

führen. Diese und die gefangenen Fische, sind auf Verlangen den Fischerei-

aufsehern sowie den behördlich bestellten Kontrollorganen auf Verlangen

vorzuzeigen.

  1. Dokumentation des Fanges und der Arbeitsstunden:

Der Fang ist in diesem Heft zu dokumentieren und das komplette Heft bis

zum 31.12. eines jeden Jahres bei den Gewässerwarten oder einem Vor-

standsmitglied abzugeben.

Die Einzelfänge sind vor Abgabe des Heftes in der Jahresfangübersicht für das jeweilige Gewässer/Gewässerabschnitt zusammenzufassen.

Nicht termingerechte Abgabe des Heftes oder nur unvollständig ausgefüllte Fangnachweise werden mit einer Zahlung von 20,- € belegt.

Das Heft ist bei den Arbeitseinsätzen mitzuführen und die geleisteten Arbeitsstunden durch den  jeweiligen Projektleiter auf dem dafür vorgesehenem Dokumentationsblatt abzuzeichnen.
(Stempel) Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Säumnisgebühr von 10,-€ pro Stunde erhoben.

Bei nicht Abgabe des Heftes wird eine Säumnisgebühr von max. 80,- € erhoben,

welche bei dem ersten Bankeinzug des neuen Fischereijahres eingefordert wird!

  1. Schonzeiten / Mindestmaße:

Grundsätzlich gelten für die Emmer und dem Kiessee in Grohnde die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten der jeweiligen Bundesländer.

Ausnahmen:

Emmer:           Bachforelle     Mindestmaß 30 cm

Äsche              ganzjähriger Schutz

Die Emmer

Die Emmer entspringt im Eggegebirge. Ihre Quelle befindet sich am Ostabhang des 427 m hohen Rehberges, nördlich eines östlichen Ausläufers namens Habichtsberg. Sie liegt in der Gemarkung Langeland der Stadt Bad Driburg, etwa einen Kilometer südwestlich der Ortslage Langeland.

Anfangs fließt die Emmer in nordöstliche Richtung und quert den Ort Langeland. In der Ortschaft Erpentrup nimmt der Fluss das Wasser des Breitenbachs auf und durchfließt die Gebiete der Städte Nieheim, Steinheim nach Schieder-Schwalenberg, wo sie direkt nordöstlich von Schieder nach Aufnahme der Diestel und Niese von 1983 bis 2015 zum Schiedersee gestaut wurde. Da der Schiedersee durch den Sedimenteintrag der Emmer zu verlanden drohte und zudem eine Wanderungsbarriere für Wassertiere darstellte, wurde von 2012 bis 2015 eine Umflut am Nordufer des Sees gebaut. Durch diese Umflut wird die Emmer seit Juni 2015 am Schiedersee vorbeigeleitet. Danach fließt die Emmer durch Lügde und Bad Pyrmont. Unweit ihrer Mündung in die Weser fließt die Emmer unmittelbar am Schloss Hämelschenburg vorbei und treibt dort das Mühlrad der historischen Mühle und eine moderne Turbine zur Stromgewinnung an. Zwischen Bodenwerder und Hameln beim Ortsteil Emmern der Gemeinde Emmerthal mündet der Fluss schließlich nach 61,8 km auf einer Höhe von 76 m über nN von links in die Weser. (Quelle Wikipedia)

Die Wörmke

Die Wörmke ist ein naturbelassener Wiesenbach, welcher in Niedersachsen  nahe der Ortschaft Vahlbruch  entspringt. Die Länge des mäandrierenden Bachlaufes beträgt von der Quelle bis zur Mündung in die Emmer etwa 10,5 Kilometer. Sein Weg führt ihn durch das Mosterholz, an der Ortschaft Sabbenhausen vorbei und vereinigt sich in Höhe des Dorfes Elbrinxen mit dem aus Rischenau kommenden Ilsenbach. Etwa 1,5 Kilometer vor der Mündung in die Emmer wird der sonst durchgängige Bachlauf durch eine alte Wehranlage  der ehemaligen Wassermühle  Blankenburg unterbrochen. Ein aufsteigen von Salmoniden aus der Emmer in den oberen Bereich der Wörmke und des Ilsenbach wird dadurch unmöglich. Der Bach wurde vor einigen Jahren, durch Einleitung von Gülle in dem Bereich Elbrinxen bis zur Wehranlage Blankenburg  massiv verunreinigt, dadurch wurde der Fischbestand des Baches in diesem Bereich auf nahezu Null reduziert. Um einen möglichst autochthonen Bachforellenbestand in dem Bach aufzubauen wurde in der Folge des Fischsterben auf Besatzmaßnahmen verzichtet. Die Angelfischerei wurde für 10 Jahre gänzlich ausgesetzt um die natürliche Population der wenigen verbliebenen Fische zu unterstützen. Diese Maßnahme zeigte Erfolg, heute ist das Angeln im Bach nur in bestimmten Abschnitten, unter strengen Auflagen  und  in ökologisch vertretbarem Umfang den Mitgliedern der GFN Lügde e.V. gestattet.

Kiesteich Grohnde

Schön renauturierte Kiesgrube mit guten Karpfenbestand. Befischung nur für Mitglieder der GFN und ihrer  persönlichen Gäste.

Schiedersee

Bestimmungen Schiedersee/Zur Beachtung

Der Angler am Schiedersee steht unter der besonderen Beobachtung durch die erholungssuchende Bevölkerung. Waidgerechtigkeit und diszipliniertes Verhalten sind daher unbedingt erforderlich, um das Ansehen der Angler in der Öffentlichkeit weiter zu verbessern und den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. als Pächter nicht in Schwierigkeiten zu bringen.

Bitte hinterlassen Sie am Angelplatz keinerlei Abfall. Schonen Sie die Pflanzen. Angeln Sie also nicht an den Stellen, wo die Grasnarbe bereits beschädigt worden ist. Beachten Sie bitte unbedingt das ausgewiesene Schutzgebiet! Besondere Bestimmungen: Das Betreten des Schutzgebietes ist nicht gestattet.Die Grenzen des Schutzgebietes sind durch rote Pfähle oder eine Bojenkette markiert. Die Umflut der Emmer sowie der Damm zum See dürfen nicht betreten werden. Auf Wassersportler ist Rücksicht zu nehmen. Anfüttern ist nicht gestattet. Angelgeräte sind ständig wirksam zu beaufsichtigen. Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser während folgender Zeiten nicht entnommen werden:

Zander vom 1. April bis 31. Mai einschließlich Hechte vom 15. Februar bis 30. April einschließlich.

• Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den Landesfischereiverband.
• Eisangeln ist verboten.
• Das Aufstellen von Angelzelten ist nicht zulässig.
• Der Verkauf gefangener Fische ist nicht erlaubt.
• Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins hat ein Fangbuch zu führen und dem Landesfischereiverband über seinen Verein eine Zusammenstellung der Fangergebnisse nach Fischart, Stückzahl undGewicht bis zum Jahresende zu übersenden.
• Die Benutzung von Ruderbooten ist tagsüber zulässig.
• Den mit der Fischereiaufsicht Beauftragten des Landesfischereiverbandes und der Forstverwaltung sowie den Polizeibeamten und amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern sind auf Verlangen derFischereischein, der Erlaubnisschein, das benutzte Angelgerät und die gefangenen Fische vorzuzeigen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
• Zuwiderhandlungen gegen die obengenannten Bedingungen sowie Verstöße gegen die fischereilichen Bestimmungen und gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit werden unter anderem mit dem entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheins geahndet.
• Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. haftet nicht für Unglücksfälle und Schäden.
• Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins die Bestimmungen an.

Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben:
Bachforelle 25 cm, Hecht 45 cm, Karpfen 35 cm, Zander 40 cm, Schleie 25 cm, Aal 50 cm.
Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

Unsere Mission


Die GFN Lügde e.V. hat sich die gemeinschaftliche Förderung des Fisch-, Gewässer-, Natur- und Umweltschutzes zur Aufgabe gemacht. Hierzu gehören die Wiedereinbürgerung und der Erhalt von heimischen und gefährdeten Fischarten und viele weitere Projekte die der Erhaltung der Flora und Fauna dienen.